Freiwillige Meisterprüfung auch für Textilgestalter

Das Gewerbe der Textilgestalter bekommt seine erste eigene Meisterprüfungsverordnung. Zum Textilgestalter-Handwerk gehören beispielsweise die Bearbeitung und Gestaltung von Heimtextilien und Kleidung, oder die Erhaltung historischer Kunstwerke. Circa 1.370 verschiedene Unternehmen des Textilgestalter-Handwerks, gibt es derzeit in Deutschland. Dessen Tätigkeiten verlangen ein großes Maß an künstlerischem Talent und Können. Bisher war der Nachweis persönlicher Qualifikation ausreichend, für dieses zulassungsfrei Handwerk. Daran soll sich auch nichts ändern. Mit der Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung am 26. April, besteht jetzt aber die Möglichkeit einer freiwilligen Meisterprüfung. In deren Rahmen können die Handwerker ihre Fähigkeiten in sechs verschiedenen Fachrichtungen vervollständigen, sowie das nötige technische Wissen für die Programmierung der immer häufiger genutzten, computergesteuerten Maschinen und Instrumente erwerben und somit ihre allgemeine Handlungskompetenz erhöhen. Am 1. September tritt die neue Meisterprüfungsverordnung in Kraft.

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