Klage gegen GEZ-Gebühr bei Internetanschluss

Knapp sechs Euro GEZ muss Jeder zahlen, der einen PC mit Internetanschluss hat, wenn kein anderes TV- oder Rundfunkgerät vorhanden ist. Dagegen haben jetzt zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt. Alle drei gaben an, ihren PC nur beruflich für Schreibarbeiten und zu Recherchezwecken zu nutzen, oder die vom Finanzamt auf elektronischem Weg geforderten Unterlagen zu übermitteln. Rundfunksendungen empfangen sie damit nicht. Am kommenden Mittwoch muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden, ob in diesen Fällen der erzwungene Einzug der GEZ-Gebühren rechtmäßig ist. Vor zwei Jahren hatte bereits ein Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass eine generelle Zahlung von GEZ-Gebühren für PC-Nutzer nicht dem deutschen Recht entspricht. Trotz der theoretischen Möglichkeit, sei ein Computer „kein klassisches“ Rundfunkempfangsgerät, weshalb eine Gebührenerhebung durch die GEZ abzulehnen ist.

Ab 2013 wird allerdings nach einem Regierungsbeschluss dieses Jahres jeder Haushalt pauschal mit einer Gebühr von circa 18 Euro belastet, unabhängig vom Vorhandensein empfangsbereiter Geräte.

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