Selbstständige und die Arbeitslosenversicherung

Wer sich mit dem Beginn einer Selbständigkeit gegen das Risiko eines Totalverlustes absichern möchte, kann dies mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer tun. Damit lassen sich zumindest die nötigsten Lebenserhaltungskosten, im Fall einer Firmenpleite, garantieren. Der Antrag für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb des ersten Vierteljahres, nach der Existenzgründung, bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Für den Antrag wird die Gewerbeanmeldung und eine Bestätigung darüber verlangt, dass die Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt wird und es sich nicht um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt. Die Höhe des monatlichen Beitrags wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach der Bezugsgröße, die am Durchschnittsentgeld der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Sie liegen in Westdeutschland aktuell bei 2.695 Euro und im Osten bei 2.275 Euro. Dafür werden Monatsbeiträge von 80,86 Euro in West- und 68,26 Euro in Ostdeutschland fällig. In den ersten zwei Jahren der Selbständigkeit müssen aber nur die Hälfte der Beiträge bezahlt werden. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Höhe des Arbeitslosengeldes anhand eines fiktiven Gehalts berechnet, dass von der Firmenart und der Qualifikation abhängig ist. Es liegt derzeit zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro. Der Versicherte ist allerdings auch verpflichtet, sich schnellstens um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Ist das junge Unternehmen stabil genug, um auf die Arbeitslosenversicherung verzichten zu können, lässt sich diese nach fünf Jahren mit einer Dreimonatsfrist kündigen. Ein Neueinstieg ist danach allerdings nicht mehr möglich.

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