Steuerabschreibung für häusliches Arbeitszimmer bestätigt

Der Bundesrat hat jetzt einer wichtigen Änderung im Steuergesetz zugestimmt. Ab 2011 dürfen häusliche Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt bis zu einer Höchstsumme von maximal 1250 Euro pro Jahr. Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Steuerabschreibung für das Arbeitszimmer für rechtswidrig erklärt. Leider bekommen nur Diejenigen Geld für die vergangenen drei Jahre erstattet, die gegen die damalige Streichung Einspruch eingelegt haben. Profitieren von der Wiedereinführung können nicht nur Selbständige, sondern auch Lehrer oder Vertreter, die nicht in einem Büro der Firma arbeiten können.

Mit dem jetzt beschlossenen Jahressteuergesetz wurde auch entschieden, dass es ab 2012 keine Lohnsteuerkarten mehr geben wird. Dann werden die notwendigen Daten direkt bei der Finanzverwaltung gespeichert, und können von Arbeitgebern dort abgerufen werden.

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