Förderung für Jungunternehmer wird weiter gekürzt

Die Ich-AG, die als wichtige Säule der Arbeitslosenbekämpfung noch von der Rot-Grünen Regierung eingeführt wurde, hat viele Menschen motiviert, sich selbständig zu machen. Damit könnte allerdings bald Schluss sein, da die amtierende Regierung ihre Unterstützung für Jungunternehmer immer weiter kürzt. Darunter leiden auch die Bereiche, in denen händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, wie die Pflegebranche. Bisher wurde Arbeitslosen die sich selbständig machen wollten, neun Monate lang ihr Arbeitslosengeld (ALG1), zzgl. 300 Euro weiter gezahlt. Anschließend wurden sie mit 300 Euro für die darauf folgenden sechs Monate unterstützt. Das reichte den meisten, um sich einen Grundstock aufzubauen und im Anschluss genug zu verdienen, um regelmäßig auch die mit der Selbständigkeit verbundenen höheren Kosten, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung, tragen zu können. Diese Zuschüsse wurden jetzt von der Regierung jedoch massiv gekürzt. Monika Schmudde, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Heide, erläutert die Änderung: „Im Prinzip wurde die Regelung umgekehrt. Seit dem 28. Dezember bekommen die Jungunternehmer nun nur noch sechs Monate lang die Summe aus ALG I und 300 Euro.“ Die Zeit in der es nur 300 Euro gibt wurde um drei Monate verlängert. Insgesamt sind die Zuschüsse also um die Höhe der Zahlungen von 3 Monaten ALGI gesunken. Wesentlich schwerer wiegt allerdings, dass potentielle Existenzgründer jetzt Kriterien erfüllen müssen, die sie kaum beeinflussen können, da die Entscheidung ob sie als Existenzgründer geeignet sind, allein im Ermessen der ARGE-Mitarbeiter liegt. Diese wiederum bekommen Vorgaben über die Höhe der Einsparungen die sie erreichen müssen, so dass eine freizügige Unterstützung nicht zu erwarten ist. Kein Recht auf Unterstützung für eine Ich-AG erhalten außerdem Arbeitslose die in einer Branche Erfahrung haben, in der Mitarbeiter gesucht werden und sie gute Chancen auf Vermittlung haben – wobei mit den „guten Chancen“ auch Jobs bei Zeitarbeitsfirmen, deren Gehalt durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss, inbegriffen sind. Gleichzeitig sollen noch in diesem Jahr die finanziellen Anforderungen an Selbständige steigen, wenn diese vom Gesetzgeber gezwungen werden, eine Mindestsumme von 250,-Euro monatlich für die Rente zurück zu legen.

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