Steuersatz von 7 Prozent für Künstler

Bei Theatervorstellungen zahlt man sieben Prozent Mehrwertsteuer anstatt 19 Prozent, dies beruht auf Kulturpolitischen Gründen. Eine Zauberin hatte gegen die Besteuerung zum höheren Mehrwertsteuersatz geklagt da sie auch eine künstlerische Leistung erbringt und demnach die sieben Prozent Besteuerung verlangt. Die Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main lehnte dies ab, jedoch entschied das Hessische Finanzgericht in einem ähnlichen Fall das die Besteuerung mit sieben Prozent anzuwenden sei und beruf sich auf das EU Recht. In dem heißt es das EU Mitgliedsstaaten bei diversen Veranstaltungen wie, Jahrmärkte, Tierparks, Museen, Kinos und ähnliche kulturelle Ereignisse mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Da es sich bei Zauberern um gleichwertige Dienstleistungen handelt ist der günstigere Steuersatz zu nutzen.

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