Änderung des Prostitutionsgesetzes geplant

Etliche Kommunen planen, zukünftig Bordelle strenger zu kontrollieren und höhere Abgaben zu fordern. So soll zur besseren Vermeidung von Zwangsprostitution jede einzelne Prostituierte selbst eine gebührenpflichtige Genehmigung einholen müssen. Die Erteilung der Genehmigung möchten die Gemeinden außerdem von einem sozialen Beratungsgespräch und einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Dadurch würde einerseits die Gefahr von Zwangsprostitution vermindert und andererseits besäßen die Behörden damit Namenslisten, die Steuerkontrollen durch das Finanzamt erleichtern. Mit den eingenommenen Gebühren könnten zudem Kontrollen im Rotlicht-Milieu finanziert werden. „Zwangsprostitution, Menschenhandel und Kriminalität müssen wirksamer bekämpft […] und Bordelle effektiver kontrolliert werden“, erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“. Zudem fordert Landsberg, das Mindestalter für Prostituierte von aktuell 18 auf 21 Jahre zu erhöhen. Die Pläne haben gute Chancen von der Regierung abgesegnet zu werden, da sich der Bund im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu verpflichtet hat, das aktuelle Prostitutionsgesetz zu verbessern.

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