Alle 3 Jahre eine Betriebsprüfung?

Und das soll auch für kleine Betriebe und Selbstständige gelten? Ein neuer Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ schlägt ein Mindestintervall von 3 Jahren für eine Außenprüfungen vom Finanzamt vor. Mindest aller 3 Jahre sollen somit Selbstständige, aber auch Personen mit besonderen Einkünften (Verpachtung etc.), überprüft werden. Die Partie begründet dies unter anderen mit einer höheren Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen.

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit bei kleinen Betrieben, wo nur wenig Steuer zusätzlich eingetrieben werden würde und der zusätzlichen Kosten für den enormen Mehraufwand blieb die Partei bisher schuldig. Es besteht somit die Annahme, dass dieser Entwurf eben nur ein Entwurf bleiben wird.

Der gesamte Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden:

>> Drucksache 18/9125

 

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