Beratungsprotokolle: Verbraucherzentrale warnt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat jetzt eine Studie von Finanzexperten veröffentlicht die eindeutig belegt, dass die von Banken und Versicherungen angefertigten sogenannten „Beratungsprotokolle„, allein den Interessen der Finanzunternehmen dienen. Dem beratenen Kunden können durch seine Unterschrift unter dieses Protokoll erhebliche Nachteile entstehen. Die Beratungsprotokolle waren ursprünglich dafür gedacht, dass ein Kunde bei falscher Beratung seinen Anspruch gegen den Berater und dem von ihm vertretenen Unternehmen nachweisen kann. Allerdings werden diese Protokolle nicht vom Kunden, sondern vom Berater ausgefüllt und enthalten schon im Vordruck etliche Klauseln, durch die der Kunde die Banken und Versicherungen von eventuellen Haftungsansprüchen befreit. VZBV-Chef Gerd Billen warnt: „Die Protokolle erfüllen derzeit nicht das Ziel, Klarheit über den Inhalt des Beratungsgesprächs zu schaffen und Verbrauchern damit ein Beweismittel an die Hand zu geben, um bei Bedarf Schadenersatzansprüche durchzusetzen“. Der Verband der Verbraucherzentralen fordert, dass die Bundesregierung eine Verordnung über einen einheitlichen Standard für Gesprächs- bzw. Beratungsprotokolle vorschreibt. Billen: „Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden.“ Die größte Sicherheit dafür, grobe Fehler bei Geldanlagen zu vermeiden, ist aber immer noch, sich nicht gleich nach der Beratung für ein bestimmtest Finanzprodukt zu entscheiden, sondern sich die Zeit zu nehmen, allein in Ruhe alle Optionen durchzugehen.

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