Existenzgründer: Möglichkeiten der staatlichen Förderung

Trotz diverser Kürzungen, gibt es noch immer zahlreiche staatliche Förderprogramme für Existenzgründer. Subventionen gibt es zum Beispiel für Gründerlehrgänge, für die nötige Finanzierung eines Unternehmens, oder für die Existenzgründung während der Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Zuschüsse variiert dabei, je nach Bundesland. So werden in einigen Bundesländern bis zu 100 Prozent der Kosten für die Gründungsberatung übernommen. Gerade bei Jungunternehmern ohne Erfahrung kann ein Berater helfen, schwere Anfängerfehler zu vermeiden. Auch für die Finanzierung der Unternehmensgründung gibt es Unterstützung vom Staat, wie beispielsweise öffentliche Förderkredite mit Zinssätzen ab 1,11 Prozent. Selbst wenn ein solches Zinsgünstiges Darlehen für den Aufbau des geplanten Unternehmens nicht ausreicht, bietet es doch genügenden finanzielle Sicherheit, um als Jungunternehmer auch für die Hausbank kreditwürdig zu sein. Fehlt es aufgrund von Arbeitslosigkeit komplett an Eigenkapital, kann vom Jobcenter, über den normalen ALG1-Bezug hinaus, ein Teil der Kosten für einen begrenzten Zeitraum von maximal 24 Monaten, übernommen werden. Auch ein Investitionszuschuss von bis zu 5000 Euro wird unter Umständen gewährt. Allerdings ist der Jungunternehmer dabei stark vom Wohlwollen der zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter abhängig; eine gute Möglichkeit für den Gründungswilligen, seine diplomatischen Fähigkeiten zu schulen. Vor der Entscheidung für oder gegen den Start in die Selbständigkeit lohnt es sich, vorab eine ausführliche Beratung.

Wir arbeiten seit wenigen Wochen nun auch mit Experten für Unternehmesberatung zusammen. Dort finden Sie weiterführende Informationen.

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