Neustarthilfe 4 bis ins Jahr 2022

Die Corona-Notlage wird auch über den Winter 2021/2022 die deutsche Wirtschaft & damit die Selbstständigen und Unternehmer belasten. Die Bundesregierung hat sich mit den Länderchefs nun verständigt die Neustarthilfe (für Selbstständige) und auch die Überbrückungshilfe bis ins neue Jahr zu verlängert. Eine Verlängerung bis mindestens Ende März 2022 scheint Konsens zu sein.

Die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen sollen ebenso nach hinten verschoben werden.

Noch ist unklar, ob die Neustarthilfe 4 als bürokratiefreundliche Erweitertung zur Neustarthilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Die Antragsstellung sollte ab Mitte Dezember möglich sein.

Was kann der Selbstständige/ Unternehmer derweil tun?

Aktuelle Liquiditätsengpässe können Selbstständige & Unternehmer mit einer flexiblen Finanzierung (flexible Kreditlinie, jederzeit wieder tilgbar) zum Beispiel von Iwoca überbrücken.  

Einige der Vorteile:

  • Flexible Kreditlaufzeiten & stets anpassbare Kreditsummen. Sondertilgung jederzeit kostenfrei möglich. Daher sehr interessant, um kurzfristig Engpässe auszugleichen.
  • Kaum Bürokratie! Sehr hohe Genehmigungsraten. 
  • Keine Sicherheiten notwendig!
  • Kreditlinien bis 200.000,- Euro möglich.
  • Keinerlei Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühren.

Wer momentan nicht länger auf die Hilfe vom Bund warten kann & möchte, sollte sich die Möglichkeiten bei Iwoca für eine kurzfristige finanzielle Überbrückung anschauen. Nach der Auszahlung der Coronahilfen vom Bund kann die Kreditlinie bei Iwoca problemlos zurückgegeben werden. 

 

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