Steuersparmodelle werden gestrichen

Bund und Länder haben beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode mehrere Steuerschlupflöcher zu schließen. Nach monatelanger Debatte über das Jahressteuergesetz 2013 einigte man sich darauf, drei Steuersparmodelle für Vermögende zu streichen und die private Altersvorsorge zu fördern. Verringert wird die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Cash-GmhHs Privatvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, um die Erbschaftssteuer zu verringern. Zwar bleiben Cash-GmbHs weiterhin eine Option, doch dürfen in diesen nur noch maximal 20 Prozent des Vermögens angelegt werden. Auch die bisherige Möglichkeit mit Anteilen von „Rett-Blockern“ die Grunderwerbssteuer zu umgehen, wird drastisch eingeschränkt. Steuern zu sparen, über den An- und Verkauf von Gold über ausländische Firmen, ist nach Bestätigung der Gesetzesvorlage überhaupt nicht mehr vorgesehen. Dadurch soll, nach Angaben des Bundesfinanzministerium, jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden. Das Geld kann für Steuererleichterungen bei der privaten Altersvorsorge, oder beispielsweise für die Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen Verwendung finden. Die für die Union schwerste Änderung ist jedoch sicher die steuerliche Gleichstellung für Lebenspartnerschaften. Diese war bereits im Februar vom Verfassungsgericht gefordert worden und soll noch vor Herbst gesetzlich verankert werden.

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