Restschuldversicherung von Barclaycard Kredit

Selbstständige und Freiberufler haben bei der Kreditvergabe oft eine Sonderstellung. Die Kreditsummen sind überdurchschnittlich hoch und die Gefahr von Zahlungsausfällen ist ebenso etwas höher als bei Arbeitnehmern. Einige Kreditbanken (z.B. Barclaycard Kredit) bieten daher parallel zum Kreditvertrag eine Restschuldversicherung an. Kreditgeben und Kreditnehmer können sich damit vor Zahlungsausfällen absichern.

Vorteile einer Restschuldversicherung:

Der Kreditnehmer schließt im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Versicherung z. B. gegen Tod (Ableben), Krankheit/Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit während der Kreditdauer ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten gezahlt. Der Kreditnehmer tritt dabei i.d.R. einem vom Kreditgeber (oder Kreditvermittler) abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag bei.
Ein Vorteil der RSV ist die im Vergleich zur Einzelversicherung fehlende Annahme- und Gesundheitsprüfung, die den notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht. Außerdem bietet nur die RSV eine privatrechtliche Absicherung gegen das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit an.

Die Restschuldversicherung bei Barclaycard:

Wie schaut die RSV nun bei Barclaycard aus. In Sachen Kredite für Selbstständige hat sich Barclaycard bereits einen sehr guten Namen gemacht. Noch nie war die Kreditvergabe an Selbstständige und Freiberufler so einfach. Die wenigsten Kunden wissen aber, dass Barclaycard parallel zum Kredit auch ein sehr lukratives Sicherheitspaket anbietet. Gerade Selbstständige mit ihren hohen Kreditsummen sollten über diese zusätzliche Absicherung mehr als nur einen Gedanken verlieren.

Das Sicherheitspaket von Barclaycard im Detail:

  • Sicherheitspaket BASIS
    • Schutz vor Zahlungsausfällen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall.
  • Sicherheitspaket MINI
    • Schutz vor Zahlungsausfällen bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall.

Zu den genannten Paketen bietet Barclaycard noch eine besondere Serviceleistung bei Arbeitslosigkeit:

  • Informationsheft zu staatlicher Hilfe und Unterstützung bei der Jobsuche.
  • Bewerbungsberatung: Telefonische Vorbereitung auf Ihre Bewerbungsgespräche.
  • Bewerbungsunterlagen-Check: Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
  • Arbeitszeugnis-Check: Entschlüsselung und Auswertung Ihrer Arbeitszeugnisse.
  • Vermittlung an Personaldienstleister: Beratung, Unterstützung und Hilfestellung durch einen professionellen Kooperationspartner.
  • Juristische Erstberatung: Möglichkeit zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragen im telefonischen Gespräch.

Die Sicherheitspakete gibt es für einen geringen monatlichen Aufschlag. Dieser richtet sich unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf nur nach Kreditsumme und Laufzeit.

Weitere Details zum Kreditangebot und zur Restschuldversicherung von Barclaycard können auf der offiziellen Seite nachgelesen werden.

Neue Ideen für Visitenkarten gesucht?

Selbstaendig-im-netz.de hat mal eine Übersicht zu den 36 schönsten Visitenkarten veröffentlicht. Vielleicht kann sich dort so mancher Unternehmer was “abgucken” oder auch nur ein wenig inspirieren lassen.

Zur Übersicht der Visitenkarten.

Welche Umsatzsteuer bei Dinnershows?

Das angeben und absetzen der Umsatzsteuer kann schnell kompliziert werden, wenn sich eine Leistung aus mehreren Teilen zusammensetzt, die unterschiedlich besteuert werden. Zum Beispiel unterliegt das Essen im Restaurant dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Eine Theatervorstellung wird dagegen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert.

Wie schaut dies aber aus, wenn ein Unternehmer eine Dinnershow veranstaltet? Also einen Mix aus Veranstaltung und Essen.

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland hat sich dazu geäußert. Bei einer Dinnershow wäre die Beköstigung der Gäste die Hauptleistung. Die Vorstellung wäre nur Beiwerk und würde das Angebot nur abrunden. Daher gilt bei diesen Eventshows ein Steuersatz von 19 Prozent.

Gründungszuschuss und das Elterngeld

Existenzgründer & ElterngeldWeniger gute Nachrichten für Existenzgründer und Familien. Das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 18.2.2009, Az. S 30 EG 1/09 ER) hat die Klage einer Mutter und Existenzgründerin abgewiesen. Sie ging dagegen vor, dass ihr der Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur auf das Elterngeld angerechnet wurde! Anstatt von voher 1.400,- Euro Elterngeld erhält sie so nur noch den Grundbetrag von 300,- Euro. Damit müssen Existenzgründer genauso behandelt werden, wie Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente.

Künstlersozialkasse: Beitragssatz sinkt auf 4,4%

KunstEine Meldung für die Kunstschaffenden unter uns. Der Beitragssatz ihrer Künstlersozialkasse sinkt für das Jahr 2009 auf 4,4 Prozent. 

Grund hierfür bildet eine Betriebsprüfung aus dem Hahre 2007, die die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt hat. Dadurch wurden viele neue abgabepfichtige Unternehmer ermittelt, die anscheinend gar nicht wußten, dass sie in die Künstlersozialkasse zahlen müssen. Durch den Anstieg der Einzahler und die teilweise hohen Nachzahlungen konnte der Beitragssatz gesenkt werden.

Weitere Infos zur Künstlersozialkasse findet ihr hier.

PS: Bitte beachtet auch unser Forum, wo ihr ebenso aktuell über wichtige Unternehmernews informiert werdet.

Ein neuer Kredit für Selbstständige

Mit der Umstellung unserer Seite haben wir auch einen neuen Kreditanbieter für Selbstständige und Freiberufler mit aufgenommen. Es handelt sich dabei um den Barclaycard Kredit und dieser spricht mit dem Angebot die Unternehmer direkt an.

Vorteile:

  • ab 3,9% eff. Jahreszins – und das auch für Selbstständige und Freiberufler,
  • Nur der letzte Einkommenssteuerbescheid notwendig,
  • Kostenloser Onlineantrag sowie Onlinesofortzusage,
  • Sondertilgungen jederzeit möglich.

Weitere Informationen zum Barclaycard Kredit finden Sie hier.

Aus alt mach neu…

So jetzt wollen wir richtig durchstarten! :)

Wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, hat das Blog ein komplett neues Design erhalten. Desweiteren gibt es einige neue Funktionen, sowie ein neues Forum. Eine rege Beteiligung bei den Communityfunktionen ist natürlich sehr erwünscht. :)

Auch unsere statischen Seiten und die Hauptseite von Kredit für Selbstständige bekommen über das Wochenende ein Update und einige neue, vielversprechende Anbieter hinzugefügt.

Unsere Seite soll neben den Finanzierungen nun auch viel mehr in die weiteren wissenswerten Bereichen (Vorsorge, Steuer, Recht) für Selbstständige erweitert werden. Zentrale Anlaufstelle soll auch hier das Forum sein, wo ein gegenseitiger Gedankenaustausch zum WinWin-Effekt für alle Nutzer erreicht werden soll.

Viel Spaß! :)

Kostenlose Online-Unternehmenssoftware im Vergleich

In Zeiten des Web 2.0 bieten immer mehr Unternehmen klassische Office Software als Web-Versionen im Internet an. Primär kennt man hier Google Docs, was es auch als spezielle Unternehmer-Version gibt. Doch es gibt noch sehr viele andere gute Alternativen.

Mit dem Funktionsumfang professioneller Offline-Office Software können die Webversionen allerdings nicht noch nicht mithalten. Dafür haben diese einige sehr gute Community-Features. Dokumente, Präsentationen etc. können alle online erstellt und präsentiert werden. Die Nutzer können ebenso gleichzeitig an einem Dokument arbeiten und sich untereinander austauschen. Der Kostenfaktor ist hier natürlich auch nicht zu vergessen.

Die große Computerfachzeitschrift PC-Welt hat einen Vergleich und Test der wichtigsten Webanwendungen für Unternehmen vorgenommen. Hier könnt ihr diesen einsehen.

Vorsicht bei “Liebhaberei” im Gewerbe

Gerade kleinere Selbstständige und Freiberufler kennen das sicherlich oder sind damit vielleicht schon in Kontakt gekommen.

Die “Liebhaberei” im steuerlichen Sinne.

Es ist ja nun nicht so außergewöhnlich, dass Selbstständige in den Anfangsjahren Verluste erwirtschaften und diese dann steuerlich auch geltend machen (also Verlustausgleich, Verlustrücktrag und Verlustvortrag).

Ist dies jedoch ein Dauerzustand, könnte das Finanzamt Ihnen mangelnde Gewinnerzielungsabsichten unterstellen und das Gewerbe als “Liebhaberei” einstufen. Die Verluste könnten Sie im Einkommensteuerbescheid dann nicht mehr berücksichtigt.

Mit der Zeit sollte ihr Gewerbe als schon Gewinne erwirtschaften.

Für Vorsteuerabzug muss Rechnung stimmen

Als Selbstständiger hat man natürlich den Vorteil ziemlich oft die Vorsteuer geltend zu machen. Dazu muss aber auch eine ordentlich ausgestellte Rechnung vorliegen, die natürlich die Umsatzsteuer und das Produkt/ die Dienstleistung korrekt ausweist.

Zu oft vergessen wird jedoch die Anschrift des Rechnungsstellers. Diese muss selbstverständlich inkl. den Namen mit angegeben sein. Und diese muss auch stimmen. Einen Vertrauensschutz gibt es hier nicht.