Archiv der Kategorie: Soziales

Kein Feierabend als Selbstständiger? Diese Tipps helfen!

Viele Selbstständige keinen den Spruch mit der endlosen Arbeit und stets verschobenen Feierabend. „Ich bin selbstständig, also selbst arbeiten und das ständig“. 😉 Dabei ist die keine klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit genauso wichtig und der Feierabend alle Erholungsquelle notwendig.

Anbei einige Hinweise und Tipps, wie sie als Selbstständiger trotzdem in den Feierabend finden:

  • Setzen Sie zu Beginn des Tages oder am besten noch vor der Arbeitswoche ihre Arbeitszeiten fest und halten Sie sich vor allem auch daran. Das Pensum an Arbeit sollte in diesem Zeitrahmen auch zu erledigen sein.
  • Frei nach Peter Lustig: „Abschalten!“ Feierabend bedeutet Feierabend! Schalten Sie daher alle Ihre Arbeitsgeräte aus. Geschäftliche E-Mails sollten am Handy auch nicht abgearbeitet werden.
  • Hobbys und Freizeitaktivitäten! Verbringen Sie Ihre Freizeit mit Aktivitäten und Hobbys. Lesen Sie ein Buch, treffen Sie Freunde oder machen Sie Sport. Dadurch können sie besser abschalten und die Arbeit auch im Kopf ruhen lassen.
  • Setzen Sie für sich selbst klare Grenzen, um Arbeitszeit und Freizeit besser trennen. Vermeiden Sie es die Arbeit mit in Ihre Freizeit zu bringen.
  • Denken Sie an ihre Gesundheit und halten Sie sich an die Ruhezeiten! Als Selbstständiger sind Auszeiten genauso wichtig wie die Arbeit selbst. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst und gönnen Sie sich regelmäßige Pausen, um Ihre Energie wieder aufzuladen. Ihre Arbeitsqualität und Produktivität wird sich zudem steigern!

Haben Sie weitere Tipps und Hinweise! Dann lassen Sie uns diese im Kommentarbereicen wissen!

Als Selbständiger fürs Alter vorsorgen? So geht es richtig!

Die richtige Altersvorsorge ist für Selbstständige häufig ein heikles Thema, da sie in der Regel nicht in eine gesetzliche oder betriebliche Altersversorgung eingebunden sind. Sie sind auf sich allein gestellt und vernachlässig häufig früh einen Plan für den Ruhestand auszuarbeiten, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. In diesem Artikel möchte ich einige wichtige Tipps und vor allem die Möglichkeiten einer guten Altersvorsorge für Selbstständige aufzeigen.

Altersvorsorge für Selbständige – Diese Möglichkeiten gibt es:

  1. Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist sicherlich die prominenteste Möglichkeit für Selbstständige, um fürs Alter vorzusorgen. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, die angeboten werden. Am bekanntesten sind sicherlich die Riester- oder Rürup-Rente. Großer Vorteil: Hier winken auch Steuervorteile und es handelt sich um Reserven, die von extern nicht angetastet werden dürfen.

  1. Eine Investition in Immobilien

Eine lukrative Möglichkeit der Altersvorsorge bot in den letzten Jahren das Investieren in Immobilien. Eine eigene Immobilie kann nicht nur als Wohnsitz, sondern kann – sofern vermietet – auch eine Einkommensquelle im Alter bieten. Durch die Zinswende fährt der Immobilienmarkt aktuell in unsicheres Fahrwasser, da sich die Immobilienkredite spürbar verteuert haben.

  1. Investieren in Aktien, Fonds und ETFs

Eine ganz wichtige Stütze – und das nicht nur für Selbstständige – bilden die Vorsorge durch Aktien, Fonds und – zurzeit besonders beliebt in ETFs. Diese Anlageformen können über Jahrzehnte eine sehr hohe Rendite erzielen, aber in Bärenmärkten auch schwächer performen. Je früher man beginnt, desto besser! Ein kostenloser ETF-Sparplan bildet die wichtigste Grundlage.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ungerechtfertigterweise etwas in Vergessenheit geraten, aber bildet für Selbstständige weiter eine sehr wichtige Absicherung. Im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls bietet diese eine finanzielle Unterstützung.

  1. Je früher, desto besser!

Schieben Sie die Altersvorsorge nicht auf die lange Bank. Je früher sie beginnen, desto besser! Selbstständige sollten ein monatliches Budget beiseitelegen, welches auch bei Engpässen nicht angetastet werden darf. .

Es gibt eine Fülle an Möglichkeiten um als Selbstständiger im Alter vorzusorgen! Durch die hohe Eigenverantwortung blenden viele Selbstständige dieses wichtige Thema im Geschäftsbetrieb häufig zu lange aus! Sorgen Sie vor!

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen?

Die Private Krankenversicherung bietet vor allem in jüngeren Jahren deutliche Vorteile, doch sehr häufig gibt es im Alter ab 50+ die ersten langen Gesichter, wenn die Beiträge stets weiter nach oben explodieren. Doch wie kommt man wieder zurück in die GKV? Für unter 50-jährige ist dieser Weg noch deutlich einfacher.

Grundsätzlich können nur bestimmte Personengruppen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dazu gehören gehören u. a.:

  • Normale Arbeitnehmer, die zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 64.350 Euro brutto pro Jahr).
  • Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen oder deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ihr Studium abgeschlossen haben. Häufig gleichzusetzen mit dem Austritt aus der Familienversicherung.

Wichtig zu beachten ist, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Selbstständige werden den Weg in ein angestellten Verhältnis suchen müssen.

Welche Corona-Hilfen gibt es für Selbstständige?

Die Fragen ins unserem Forum mehren sich von Tag zu Tag. Daher wollen eine kleine Übersicht geben, welche Corona-Hilfen Selbstständige beziehen können.

Corona-Hilfen vom Bund:

Corona-November- und Dezemberhilfe
  • Umsätze zum Vorjahresmonat werden bis zu 75% kompensiert.
  • Vereinfachte Beantragung für Solo-Selbstständige. Alle anderen Antragssteller brauchen Hilfe von Dritten (Buchführer, Steuerberater u.ä.).
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)
Überbrückungshilfe II & III
  • Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
  • Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)

Änderungen bei Rürup-Rente (Basisrente) 2015

Die Rürup-Rente bzw. auch Basisrente genannt ist für viele Selbstständige ein Grundpfeiler ihrer Altersvorsorge. Im aktuellen Jahr ergeben sich wieder einige Veränderungen, die wir gerne kurz zusammenfassen möchten:

  • Es werden 2015 bis zu 22.172 Euro pro Kalenderjahr gefördert statt bisher 20.000 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.
  • Der steuerlich absetzbare Anteil der jährlichen Sparleistung ist wieder um 2 % gestiegen und beträgt nun 80 % der Einzahlungen.
  • Es gibt nun auch eine erhöhte Flexibilität bei der Auszahlung im Alter. Die Basisrente kann statt Monat für Monat jetzt auch als Einmalzahlung im Jahr erfolgen. Ebenso besteht nun die Möglichkeit einer Abfindung einer Kleinbetragsrente (weniger als 1% der jährlichen Bezugsgröße – unter 30 Euro). Die Rente kann dann mit einer Einmalzahlung ausgezahlt werden.