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Steuerabkommen mit der Schweiz bleibt umstritten

Auch der Bund der Steuerzahler hat jetzt die Opposition aufgefordert, dem umstrittenen Steuerabkommen mit der Schweiz zuzustimmen. Der Sprecher des Bundes der Steuerzahler bestätigte zwar den „faden Beigeschmack“ der Vereinbarung, die einer Amnestie für Schwarzgeldsünder gleichkommt. Trotzdem kommen durch diesen Deal Steuergelder in die Staatskasse, die sonst verloren wären. „Der Bund der Steuerzahler ist auch nicht begeistert von der Amnestie“, erklärt der Verbandsvize Zenon Bilaniuk. Doch für die Zukunft wird deutlich mehr Steuergerechtigkeit hergestellt“, als ohne das Steuerabkommen. Dieses beinhaltet, dass deutsche Anleger in der Schweiz eine pauschale Abgeltungssteuer zahlen müssen. Außerdem sollen Schwarzgeldkonten einen Teil der Steuern vergangener Jahre, ebenfalls über eine pauschale Abgabe, nachzahlen. Das Abkommen droht derzeit am Widerstand der Oppositions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu scheitern, da der SPD und den Grünen das Steuerabkommen nicht hart genug ist und von vielen als Geschenk an Steuersünder betrachtet wird. Nach der Devise „besser als nichts“, sind sich jedoch die meisten Politiker einig, dass das Abkommen das Beste ist, was derzeit möglich ist, um nicht wie bisher ganz leer auszugehen. Für den Fall des Abschlusses der Vereinbarung rechnen Experten mit rund 10 Milliarden Euro an Nachzahlungen.

Gemeinden profitieren von höheren Gewerbesteuereinnahmen

Die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl der Selbständigen, hat die großen Defizite vieler Kommunen deutlich schrumpfen lassen, wie ein Sprecher des Statistischen Bundesamts erfreut mitteilen konnte. So sank das Deutschlandweite Gesamtdefizit der Gemeinden von knapp 6 Milliarden, auf 2,9 Milliarden Euro. Hauptsächlich verantwortlich dafür waren die gestiegenen Steuereinnahmen, die einerseits durch die gute Konjunktur der letzten zwei Jahre und andererseits durch die höhere Zahl an Unternehmern zusammen kamen. Die Einkünfte aus der Gewerbesteuer stiegen um 5,2 Prozent und betrugen Ende 2011 191,7 Milliarden Euro. Die dadurch ebenfalls höheren Personalkosten waren geringer als die generierten Mehreinnahmen. Insgesamt knapp 70 Milliarden Euro, nahmen die Kommunen 2011 ein, was einem Anstieg um mehr als 9 Prozent entspricht.

„Frühjahrsputz“ als Selbstständiger absetzen

Auch seinen Frühjahrsputz, kann man sich als Selbständiger vom Finanzamt zumindest teilweise finanzieren lassen. Schließlich gilt; Zeit ist Geld und das betrifft bei einem Unternehmer natürlich vor allem die eigene Zeit. Deshalb entscheiden auch Kleinunternehmer immer häufiger, für kleine und große Arbeiten an Haus und Garten Facharbeiter anzustellen. Das spart nicht nur Zeit, sondern ebenso Nerven, da ausgebildete Fachkräfte in der Regel bessere Arbeit abliefern, als man selbst in dem Bereich leisten könnte. Wichtig ist, sich dafür immer eine Rechnung ausstellen zu lassen. Denn Vater Staat beteiligt sich anteilig an den Kosten – selbst für Handwerker und Dienstleister, die für die private Wohnung, oder das Grundstück engagiert werden. 20% und maximal 1.200 Euro, können von den dafür anfallenden Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeiten an der Wohnung, dem Garten, einer Zweitwohnung, oder einem Ferienhaus handelt. Alles was unter „haushaltsnahe Arbeiten“ fällt, muss das Finanzamt in diesem Rahmen akzeptieren. Und wer noch keine fälligen Reparaturarbeiten an seinem Haus hat, der kann sich seinen Frühjahrsputz auf die Art bezuschussen lassen.

Regierung plant höhere Obergrenze für Mini-Jobs

Inzwischen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Obergrenze der sogenannten 400-Euro-Jobs auf 450 Euro angehoben werden soll. Damit ist beabsichtigt, die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Für die Mini-Jobs, die für Teilzeitarbeit mit einem Verdienst von maximal 800 Euro eingerichtet wurden, wird die neue mögliche Obergrenze auf 850 Euro festgelegt. Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zu 400 Euro den gesamten Sozialversicherungsanteil. Von 400 bis 800 Euro wird ein sich linear erhöhender Prozentsatz des Sozialversicherungsanteils vom Arbeitnehmer getragen. Beide Job-Modelle eignen sich besonders für Selbständige, deren Geschäft noch im Aufbau ist und die noch keine Vollzeitkräfte brauchen, beziehungsweise sie sich nicht leisten können. Die Grünen kritisierten die geplante Erhöhung der Midi- und 400-Euro-Jobs, da sie darin eine „Niedriglohnfalle“ sehen, die langfristig die Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmer verringern könnten.

Umsatzgrenze für Umsatzsteuer erhöht

Die Umsatzgrenze bis zu der die Umsatzsteuer „nach vereinnahmten Entgelten“ abgerechnet werden darf, wurde auf 500.000 Euro pro Jahr erhöht. Dies ist in der vergangenen Woche im Bundesrat rechtsgültig beschlossen wurden. Das neue Gesetz gilt ab dem 1. Januar kommenden Jahres. Damit erhalten Kleingewerbetreibende, freie Berufe und eben Selbständige deren Einkommen bisher unter 250.000 Euro Jahresumsatz, zukünftig unter 500.000 Euro Jahresumsatz liegt die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn sie die Beträge eingenommen haben. Alle Unternehmen deren Einnahmen über der Umsatzgrenze liegen, müssen laut dem Gesetz zur „Soll-Besteuerung“ die Umsatzsteuer gleich nach Rechnungslegung abführen, unabhängig davon, ob die betreffende Zahlung eingegangen ist, oder nicht. Wer unter der neuen Umsatzgrenze liegt, muss bei seinem Finanzamt eine Berechnung „nach vereinnahmten Entgelten“ beantragen. Ohne die vorherige Information des Finanzamtes gilt weiter die Soll-Besteuerung.