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Einkaufsfinanzierung für Selbstständige – Die Vorteile. Wie? Günstige Angebote!

Selbstständige und kleine Unternehmen (KMUs) stehen seit Corona nahezu endlos vor neuen Herausforderungen. Die Störungen der Lieferketten und der Anstieg der Erzeugerpreise verstärkten diesen Effekt zusätzlich. Es gilt genügend Kapital zu haben/ aufzubringen, um notwendige Einkäufe zu tätigen, sei es für Rohstoffe, Waren oder Dienstleistungen. Einkaufsfinanzierungen erleben daher einen kleinen Boom, da so der Geschäftsbetrieb für viele KMUs und Selbstständige am Laufen ohne Einbußen am Laufen gehalten werden kann.

Was ist überhaupt eine Einkaufsfinanzierung?

Einkaufsfinanzierungen werden speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten ist. Sie ermöglicht es Selbstständigen, ihre Einkäufe zu finanzieren, ohne dass sie dafür ihre eigenen finanziellen Ressourcen und Rücklagen beanspruchen müssen.

Welche Vorteile bietet Einkaufsfinanzierung für Selbstständige?

  • Eine Einkaufsfinanzierung bietet Selbstständigen mehr Flexibilität im Geschäftsbetrieb. Die Finanzierungsoption sind zumeist genau an den Bedürfnissen des Unternehmens angepasst. So können beispielsweise nur die benötigten Waren finanzieren werden und es braucht keine zu große und vor allem starre Kreditlinie.
  • Eine Einkaufsfinanzierung kann dazu beitragen dem Unternehmen ausreichend eigene finanzielle Ressourcen zu bewahren. Da die Finanzierung speziell für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bestimmt ist, bleiben die finanziellen Ressourcen des Unternehmens erhalten und könnten für andere Zwecke bzw. der Entwicklung des eigenen Geschäfts genutzt werden.
  • Durch eine Einkaufsfinanzierung kann das Unternehmen ungehindert auf Wachstumskurs bleiben. Indem ein Teil der Einkäufe finanzieren werden, kann das Unternehmen/ der Selbstständige größere Aufträge annehmen und in Ruhe abarbeiten.
  • Ihr Lieferant wird es Ihnen danken! Unternehmen werden gerne bevorzugt, wenn Lieferungen sofort beglichen werden und die Finanzierung stets auf sicheren Füßen steht.

Einkaufsfinanzierungen für Selbstständige bieten in diesen herausfordernden Zeiten eine sehr gute Option, den eigenen Geschäftsbetrieb ungehindert fortzuführen. Bei weiteren Finanzierungsbedarf können Sie gerne auf unseren großen Kreditvergleich zurückgreifen.

Kredit für Selbständige – Welche Voraussetzungen werden verlangt?

Selbstständige haben es bei der Kreditvergabe aktuell nicht einfach. Eine unsichere Konjunktur und die Zinswende der EZB lassen sorgen für Zurückhaltung bei den Kreditbanken. Es gibt einige Voraussetzungen, die Selbstständige erfüllen müssen, um einen Kredit zu erhalten. Je besser diese erfüllt werden, desto wahrscheinlicher ist ein positiver Kreditentscheid und desto günstiger sind die Kreditkonditionen.

Welche Voraussetzungen werden verlangt?

  • Auch Selbstständige müssen in der Regel einen Einkommensnachweis vorlegen, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Hierfür sind in der Regel die letzten Steuererklärungen, Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen erforderlich. Bei kleineren Kreditsummen reicht meistens die letzte Steuererklärung bzw. auch ein Zugriff auf die letzten Kontoauszüge.
  • Die Bonität entscheidet aktuell sehr viel. Dazu zählt vor allem die Schufa-Auskunft. Selbstständige in der Privatinsolvenz sind in der Regel nicht kreditwürdig.
  • Bieten Sie der Kreditbank Sicherheiten (Grundstücke, Vermögenswerte, Auto etc.). an, um die Kreditvergabe positiv zu beeinflussen. Vor allem bei größeren Kreditsummen wird es nicht ohne Sicherheiten gehen! Aber auch kleinere Kredite können mit Sicherheiten abgesichert werden, um die Kreditvergabe zu erleichtern und die Konditionen zu verbessern.
  • Die Banken werden bei hohen Kreditsummen die Geschäftszahlen prüfen wollen. Häufig wird eine aktuelle BWA zur Bilanz/ G&V-Rechnung verlangt.
  • Man kann es einfach zusammenfassen. Je höher die angefragte Kreditsumme, desto mehr Angaben werden verlangt. Die Vorlage eines Businessplans könnte dann auch von den Selbstständigen erwartet werden.

Die Voraussetzungen für einen Kredit für Selbstständige sind natürlich von Bank zu Bank unterschiedlich. Auch können die Finanzierungsarten ganz unterschiedlich ausfallen (Bsp: Crowdfunding). Ein Vergleich der Angebote ist daher essenziell.

Privatinsolvenz als Selbstständiger – So geht es!

Eine Privatinsolvenz gibt es nicht nur für „Privatpersonen“! Auch Selbstständige haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz anzumelden. Dafür müssen sie jedoch als natürliche Person und nicht als Unternehmen (GmbH etc.) agieren. Das betrifft in der Regel die klassischen Solo-Selbstständigen. Diese haben somit bei finanziellen Schwierigkeiten bzw. bei einer Nichtbedienbarkeit der Schulden die Möglichkeit eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen. Es wäre der erste Schritt in Richtung Neuanfang!

Was müssen Selbstständige tun, um eine Privatinsolvenz anzumelden?

  1. Suchen Sie Rat und Hilfe bei einer Schuldnerberatung! Eine unabhängigen Schuldnerberatung kann Ihre finanzielle Situation besser bewerten und eventuell auch noch weitere Optionen als Vorschlag anbringen. Die Privatinsolvenz stellt die letzte Möglichkeit und häufig sind noch nicht alle Varianten ausgeschöpft.
  2. Kein Plan B? Dann gilt es den Insolvenzantrag einzureichen. Sie wollen den Weg der Privatinsolvenz gehen? Dann müssen Sie zeitnah den Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Antrag muss vollständig und alle erforderlichen Informationen über Ihre Schulden, Ihr Einkommen und Vermögenswerte aufweisen.
  3. Nach dem Antrag folgt der Insolvenzplan. Nachdem Ihr Insolvenzantrag vom Amtsgericht genehmigt wurde, gilt es zügig einen Insolvenzplan zu erstellen. Wie soll mit dem offenen Schulden umgegangen werden? Welchen Plan der Rückzahlung wäre möglich? Ihr Insolvenzplan muss schlussendlich von einem Insolvenzverwalter genehmigt werden.
  4. Halten Sie sich am Insolvenzplan. Sobald Ihr Insolvenzplan genehmigt wurde, müssen Sie die darin festgelegten Bedingungen auch erfüllen und umsetzen. Dies kann die Abgabe von einigen Ihren Vermögenswerten oder die Zahlung von Schulden beinhalten. Auch muss der Weg aus einer Arbeitslosigkeit gefunden werden.
  5. Erfolgreiche Beendigung der Insolvenz. Sie können die Privatinsolvenz erfolgreich nach 3 Jahren abschließen, wenn Sie alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt haben. Nach der Beendigung sind Ihre Schulden beglichen und Sie können einen Neuanfang wagen.

Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass eine Privatinsolvenz natürlich auch negative Konsequenzen hat, wie zum Beispiel einen negativen Eintrag bei der Schufa und damit zukünftige Einschränkungen bei der Kreditvergabe. Es ist daher sehr zu empfehlen sich im Vorfeld an eine unabhängige Schuldnerberatung zu wenden. Eine Privatinsolvenz sollte nicht überstürzt entschieden werden, auch wenn dieser Weg durch einige Gesetzesänderungen immer attraktiver erscheint. Es könnte sich eventuell auch lohnen eine Umschuldung alter – vor allem teurer Kredite – anzustreben.

Buchführungspflicht für Selbstständige. Was gilt?

Die Buchführungspflicht für Selbstständige hängt, wie so häufig in Deutschland, von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Bundesland, Rechtsform und Branche unterschiedlich ausfallen. Ich bemühe mich daher um eine allgemeine Antwort für Deutschland:

Buchführungspflicht in Deutschland:

Grundsätzlich gilt für alle Selbstständigen die Buchführungspflicht und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Ob die Buchführungspflicht in einem konkreten Fall besteht, hängt vom Erreichen diverser Schwellenwerte ab. So müssen Selbstständige die doppelte Buchführung (Bilanzierung) vollziehen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:

  • Jahresumsatz von 600.000 Euro
  • Jahresgewinn von 60.000 Euro
  • oder eine Bilanzsumme von 600.000 Euro.

Falls diese Schwellenwerte (noch) nicht überschritten werden, können Selbstständige auf die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Eine EÜR ist eine vereinfachte Form der Buchführung, bei der nur die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Es bleibt jedoch zu erwähnen, dass es auch in Ausnahmefällen (Branchenspezifisch) eine Buchführungspflicht geben kann. Daher empfiehlt es sich bei unsicheren Grenzfällen einen Steuerberater zu Hilfe zu holen.

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion!

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Selbstständige hatten immer schon Probleme bei der Kreditvergabe. Das aktuelle Umfeld erschwert diesen Prozess zusätzlich. Trotzdem bleibt die Nachfragen nach Krediten ohne Sicherheiten und auch Kredite ohne Businessplan sehr hoch! Haben Selbstständige überhaupt noch eine Chance hier fündig zu werden, um eine gute Finanzierung zu halten? Es gibt einige Möglichkeiten, die wir kurz vorstellen möchten.

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten gibt es!

  1. Bei kleineren Beträgen und vor allem für eine Finanzierung, die nicht sehr lange andauern soll, könnte sich das Kreditkartenlimit als nützlich erweisen. Bei guter Bonität wird die Bank das Limit auch ohne größere Prüfung anheben. Bedenken Sie jedoch die hohen Zinsen! Dies kann und darf nur eine kurzfristige Lösung darstellen.
  2. Kommt ein Privatkredit für Selbstständige für Sie in Frage? Sie könnten versuchen, einen Privatkredit von Freunden oder ihrer Familie zu erhalten.
  3. Crowdfunding für Unternehmer und Selbstständige ist ein immer gewichtigerer Faktor. Eine weitere Option bietet ihnen das Crowdfunding, bei dem Sie auf Plattformen wie Auxmoney oder Invesdor Geld sammeln.
  4. Mikrokredite für Selbstständige als weitere Option für kleinere Kreditsummen. Es gibt auch einige Kreditgeber, die Mikrokredite an Selbstständige schnell und bürokratiearm vergeben. Häufig findet nur eine sehr kleine Prüfung statt. Businesspläne sind gar nicht erforderlich.
  5. Vergleichen Sie die Kreditangebote! Unser Portal bietet eine täglich aktuelle Übersicht! Nutzen Sie bei weiteren Fragen auch unser bekanntes Unternehmerforum.

Zusammengefasst ist ein Kredit ohne Businessplan für Selbstständige durchaus umzusetzen. Abstriche müssen vor allem bei der Kreditsumme hingenommen werden.