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Von der Privaten zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen?

Die Private Krankenversicherung bietet vor allem in jüngeren Jahren deutliche Vorteile, doch sehr häufig gibt es im Alter ab 50+ die ersten langen Gesichter, wenn die Beiträge stets weiter nach oben explodieren. Doch wie kommt man wieder zurück in die GKV? Für unter 50-jährige ist dieser Weg noch deutlich einfacher.

Grundsätzlich können nur bestimmte Personengruppen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dazu gehören gehören u. a.:

  • Normale Arbeitnehmer, die zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 64.350 Euro brutto pro Jahr).
  • Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen oder deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ihr Studium abgeschlossen haben. Häufig gleichzusetzen mit dem Austritt aus der Familienversicherung.

Wichtig zu beachten ist, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Selbstständige werden den Weg in ein angestellten Verhältnis suchen müssen.

Was genau ist Scheinselbständigkeit? Was droht?

Die Gefahr von Scheinselbständigkeit ist immer wieder ein Thema bei uns im Unternehmerforum. Wir möchte heute mal etwas mehr Licht ins Dunkle bringen. Gerne freuen wir uns über euren Feedback in der Kommentarspalte.

Was ist überhaupt Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit ist eine Art Abwandlung der Selbständigkeit, bei der eine Person formal als selbständig gilt, in Wirklichkeit aber abhängig beschäftigt ist. Das bedeutet, dass sie wie ein Arbeitnehmer arbeitet, jedoch nicht als solcher eingestuft wird und daher keine sozialversicherungsrechtlichen Leistungen wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Krankenversicherung erhält. Sie wäre somit auch in die Organisation, Arbeitsabläufe und Hierarchien des Auftraggebers eingebunden und kann nicht frei über Art und Umfang der Arbeit entscheiden.

Was sind typische Merkmale von Scheinselbständigkeit?

  • Nur ein Auftraggeber! Der „Selbstständige“ ist auf einen Auftraggeber angewiesen und arbeitet oft ausschließlich für diesen.
  • Sie arbeitet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder nutzt dessen Arbeitsmittel.
  • Sie erhält Arbeitsanweisungen und ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie normale Arbeitnehmer eingebunden.
  • Der „Selbstständige“ ist nicht in der Lage weitere Aufträge anzunehmen und für andere Kunden zu arbeiten.

Scheinselbständigkeit ist unzulässig und kann für beide Parteien (also den „Selbstständigen und den Auftraggeber) rechtliche Konsequenzen haben. Das können dann u. a. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgelder sein. Daher Vorsicht, wenn Sie nur einen Auftraggeber haben.

Steuern sparen als Selbstständiger

Es ist eine der häufigsten Fragen bei uns im Unternehmerforum. Wie kann ich als Selbstständiger am besten Steuern sparen. Pauschal ist dies immer schwer zu sagen, aber wir haben trotzdem ein paar Steuerspartipps zusammengetragen:

  • Halten Sie Ihre Ausgaben im Blick! Alle Belege vorhanden? Eine der einfachsten Möglichkeiten. um die Steuerlast als Selbstständiger zu reduzieren, ist das sorgfältige Abziehen von Geschäftsausgaben. Halten Sie daher alle Belege und Quittungen von Geschäftsausgaben fest, archivieren diese und geben diese bei der Steuererklärung mit an.
  • Es gibt außerdem verschiedene Steuervorteile, die speziell für Selbstständige in Betracht kommen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln wie Computern, Büromöbeln, Reisekosten, Fortbildungen, Berufsverbänden und vielem mehr. Nutzen Sie dies konsequent!
  • Lohnt sich vielleicht ein Steuerberater? Ein guter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen sämtliche Steuervorteile zu finden, Abzüge zu maximieren und Ihre Steuerlast zu reduzieren. Gerade bei „größeren Summen“ sehr empfehlenswert.
  • Lassen sich Ausgaben verschieben? Planen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben möglichst langfristig und versuchen Sie so größere Ausgaben auf das nächste Steuerjahr zu verschieben, um so die besten Steuervorteile zu erreichen.
  • Lohnt sich vielleicht eine GmbH? Die Gründung einer GmbH kann für Selbstständige eine Option darstellen, da in diesem Fall das Unternehmen an sich als eigener „Steuerpflichtiger“ gilt. Dies eröffnet weitere Möglichkeiten Kosten abzusetzen, Einkommensteuer zu senken und vor allem auch das Privatvermögen zu schützen.

Wie sind ihre Erfahrungen? Gerne freuen wir uns über Anregungen und weitere Tipps in der Kommentarspalte oder im Forum!

Unterschied zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Bilanz

Erfolgreiche Selbstständige werden früher oder später vor genau dieser Frage stehen! Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ein Finanzbericht, der die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum (Geschäftsjahr, Quartal etc.) aufzeigt. Eine Bilanz ist ein erweiterter Finanzbericht, der die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzeigt.

Was ist der Unterschied?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der EÜR und Bilanz besteht darin, dass die Gewinn- und Verlustrechnung das Ergebnis der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum aufzeigt, während die Bilanz eine Momentaufnahme des Finanzstatus des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt angibt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Einnahmen, die Kosten und die damit verbundenen Ausgaben eines Unternehmens systematisch aufgelistet. Das Ergebnis der Rechnung ergibt dann den Nettogewinn oder den Nettoverlust ihres Unternehmens. In der Bilanz werden alle Vermögenswerte (wie z. B. Bargeld, Investitionen, Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen), Verbindlichkeiten (wie z. B. Kredite, Rechnungen etc.) und das Eigenkapital des Unternehmens (wie z. B. Gewinnrücklagen) aufgelistet. Die Bilanz zeigt somit auch wie viel das Unternehmen besitzt bzw. „schuldet“ und wie viel Eigentum dem Unternehmen gehört.

Kurz und bündig: Die EÜR zeigt sauber an, wie erfolgreich ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum war, während die Bilanz den aktuellen Finanzstatus des Unternehmens wiedergibt.

Stundung der Steuervorauszahlung als Selbständiger – Wie geht man vor?

Als Selbstständiger, Freiberufler und Unternehmer können Sie unter bestimmten Umständen eine Stundung Ihrer Steuervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen.

Einige Hinweise und Tipps zum Ablauf der Stundung:

  • Kontaktieren Sie ihr Finanzamt: Das Finanzamt, das für Sie zuständig ist, kann Ihnen die notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung stellen, um eine Stundung der Steuervorauszahlung zu beantragen. Häufig ist der Prozess auch online abzuschließen!
  • Beantragen Sie die Stundung: Füllen Sie das entsprechende Formular aus, in dem Sie Ihre Gründe für die Stundung erläutern. Sie sollten Ihre finanzielle Situation offenlegen und erklären, warum Sie in der Lage sein werden, die fälligen Steuern später zu bezahlen. Liefern Sie direkt viele Informationen, um weitere Rückfragen vom Finanzamt zu umgehen.
  • Warten Sie auf die Entscheidung des Finanzamts: Das Finanzamt wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob eine Stundung möglich ist. Es kann sein, dass das Finanzamt zusätzliche Informationen oder Unterlagen von Ihnen anfordert. Die Bestätigung erfolgt in der Regel postalisch nach wenigen Wochen.
  • Halten Sie sich an die Vorgaben! Wenn Ihre Stundung bewilligt wird, achten Sie darauf, dass Sie die Bedingungen, die das Finanzamt für die Stundung festgelegt hat, erfüllen. Dies kann beispielsweise die Zahlung von Zinsen und die Einhaltung von Fristen für die Nachzahlung der Steuern beinhalten.

Es ist nochmals mit Nachdruck zu erwähnen, dass eine Stundung der Steuervorauszahlung kein Erlass der Steuerschuld ist. Sie müssen die Steuern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen und zusätzliche Zinsen können anfallen. Eine Stundung sollte daher nur als eine vorübergehende Lösung angesehen werden.