Archiv der Kategorie: Recht

Regelmäßig die Versicherungen prüfen!

Auch Selbständige und Unternehmer beschäftigen sich mit ihren einmal abgeschlossenen Versicherungen nur selten. Sind einmal die passenden Versicherungen gefunden, bleiben die meistens dabei. Dabei wird oftmals ignoriert, dass man, bei veränderten Bedingungen, auch die Art des nötigen Versicherungsschutzes anpassen muss. Die Trägheit der Kunden ist zwar gut für die Versicherungsgesellschaften, jedoch selten für die Versicherten. Denn bei rund dreißig Prozent lassen sich bei Gewerbeversicherungen, schon nach drei Jahren, durch einen Anbieterwechsel zwischen 10 bis 40 Prozent der zu zahlenden Versicherungsbeiträge einsparen. Das liegt unter anderem an der Prämienregulierung, die jährlich durch die Versicherungen vorgenommen wird. Dafür wird geprüft, inwieweit sich die der Tarifberechnung zugrunde liegenden Gegebenheiten geändert haben. Erhöht sich beispielsweise die Zahl der Mitarbeiter, oder der Umsatz, wird die Prämie entsprechend angehoben. Der dafür verwendete Tarif muss jedoch nicht mehr der günstigste auf dem Markt sein, so dass sich bei jeder Änderung, ein Vergleich mit anderen Gesellschaften lohnt. Besonders durch die online angebotenen Beitragsrechner, lässt sich dies heutzutage recht schnell und bequem erledigen. Alternativ bieten viele Versicherungen in einem solchen Fall auch günstigere Konditionen an, um ihre Kunden zu halten.

Neues Gesetz: Neuerungen bei Telefonwerbung & Abmahnungen

Der Bundesrat hat jetzt das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ gebilligt. Das Gesetz soll Verbraucher, unter anderem, vor den Folgen unredlicher Telefonwerbung schützen. So müssen Kunden beispielsweise bei Gewinnspielen mündlich eingegangene Verträge erst schriftlich bestätigen, um rechtsgültig zu sein. Verstoßen Firmen nachweislich gegen das neue Gesetz, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro rechnen. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Auch das Inkassowesen und das Abmahnrecht, wurden angepasst. Mit einem Höchstmaß für Abmahngebühren, bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, gibt es zukünftig auch mehr Rechtssicherheit für User. So kostet die erste Abmahnung, beispielsweise für illegal heruntergeladene Musik, maximal 150 Euro. Damit wurde auf massenhafte Abmahnung von Verbrauchern durch Anwaltskanzleien reagiert, die teilweise unangemessen hohe Forderung stellen. Rund 4,3 Millionen User ab 14 Jahren, wurden allein in Deutschland mindestens einmal abgemahnt. Dabei forderten die Anwaltskanzleien im Durchschnitt 800 Euro Abmahngebühren.

Darf man Mitarbeiter nach Feierabend kontaktieren?

Seit rund zwanzig Jahren gehören Handys zur Normalität. Das hat auch Auswirkungen auf die Betriebsführung. So sind Arbeitnehmer praktisch jederzeit für Notfälle erreichbar. Das führte allerdings dazu, dass Mitarbeiter nicht mehr nur in Ausnahmefällen während ihrer Freizeit von ihren Arbeitgebern angerufen werden. Da die von vielen Firmen geforderte ständige Erreichbarkeit unzumutbare Ausmaße angenommen hat, soll die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, schnellstens vom Bundesarbeitsministerium geregelt werden. Demnach dürfen Arbeitnehmer nur noch „in begründeten Ausnahmefällen“ während ihrer Freizeit, oder im Urlaub von ihrem Arbeitgeber kontaktiert werden. Zudem muss jeder Mitarbeiter berechtigt sein, in seiner Freizeit das Handy abzuschalten, ohne das ihm daraus Nachteile erwachsen. Grundsätzlich kann niemand dazu verpflichtet werden, in seiner Freizeit Internet oder Handy zu benutzen. Dadurch soll auch „eine Selbstausbeutung der Beschäftigten“ vermieden werden, da sich durch die „Normalität“ der ständigen Erreichbarkeit, viele Arbeitnehmer dazu gezwungen fühlen, auf diese Art Engagement zu beweisen. Bisher sind diese Regeln allerdings nur Firmenintern, bei einigen Großunternehmern, zwischen der Firmenleitung und dem zuständigen Betriebsrat vereinbart worden. Verbraucherschützer fordern jetzt ihre gesetzliche Verankerung.

Kein Garantieanspruch bei Schwarzarbeit

Um Geld zu sparen, greifen vor allem Jungunternehmer oftmals auf Schwarzarbeiter zurück. Doch das kann teuer werden. Mit dem 2004 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ besteht inzwischen die Möglichkeit, Schwarzarbeit sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich zu verfolgen. So können Auftraggeber wegen Verstoßes gegen das Steuer- und das Sozialrecht, wegen Leistungsbetrug und Steuerhinterziehung belangt werden. Dazu kommt, dass es keine Gewähr für die Qualität der erbrachten Leistungen gibt. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof, in einer Klage wegen Pfusch am Bau, dass Bauherren bei der Verpflichtung von Schwarzarbeitern ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung verwirken, da alle wissentlich mit Schwarzarbeitern geschlossenen Verträgen nach §134 des BGB ungültig sind. Lediglich wenn der Auftraggeber nicht wusste, dass der ausführende Werkunternehmer illegal arbeitet, bleibt der geschlossene Vertrag wirksam und einklagbar.

Eine Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer?

Wer sich selbständig macht, geht ein großes Risiko ein. Nicht nur das Startkapital kann bei einem Fehlschlag verloren sein. Bei einem Totalverlust, der nicht immer vermeidbar ist, ist unter Umständen auch die Bezahlung der Lebenserhaltungskosten gefährdet. Besonders potentiellen Unternehmern mit Familie bereitet dies oft Sorge. In solchen Fällen kann sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer lohnen. Damit wird zumindest das Risiko eines sozialen Abstiegs für sich und die Familie abgemildert. Ein Anrecht auf das sogenannte Versicherungsverhältnis auf Antrag haben alle Existenzgründer. Der Antragsteller muss allerdings innerhalb der letzten zwei Jahre, vor Beginn der Selbständigkeit, mindestens 12 Monate lang pflichtversichert gewesen sein, oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die selbständige Tätigkeit darf auch nicht nebenberuflich, sondern muss hauptberuflich und mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden. Ausgenommen sind deshalb Studenten oder Azubis, die sich direkt nach dem Ende ihrer Ausbildung selbständig machen möchten. Auch wer schon länger ein selbständiges Gewerbe ausübt, ist ausgeschlossen. Deshalb sollte man sich schon beim Start-up gut überlegen, ob eine derartige Absicherung vielleicht sinnvoll ist.