Archiv der Kategorie: Recht

Pseudowissenschaften sind keine Werbungskosten

Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen in Pseudowissenschaften sind nicht Werbungskostenabzugsfähig. Das entschied jetzt das Finanzgericht in einem Fall, bei dem ein Bankmitarbeiter, auf drängen seines Arbeitgebers, einen Fortbildungslehrgang für ein sogenanntes systemisches Coaching absolviert hatte. Dieses zählt zur Psycho- und Pathophysiognomik. Dabei geht es um die „Lehre“, aufgrund physischer Merkmale, wie dem Körperbau, die Kopfform oder die Gesichtszüge, den Charakter einer Person beurteilen zu können. Der für die Auswahl von Lehrlingen zuständige Bankangestellte sollte durch die Ausbildung besser in der Lage sein, zum Geschäft passende Azubis auswählen zu können. Die dadurch entstandenen Kosten, in Höhe von 1800 Euro, wollte der Bankmitarbeiter absetzen. Dem widersprach jedoch zuerst das Finanzamt und dann das eingeschaltete Finanzgericht. Demnach ist die Fortbildung keineswegs notwendig für die Ausübung der Tätigkeit. Kurse in Psycho und Pathophysiognomik gehören als Pseudowissenschaften nicht zu den abzugsfähigen Lehrgängen. Darüber hinaus ist es bedenklich, das eine Bank ihre Mitarbeiter dazu auffordert, sich auf einem Gebiet „weiterzubilden“ das von der Wissenschaft längst als Torheit ad acta gelegt wurde und lediglich von Sympathisanten rechter Gruppierungen genutzt wird.

Steuerflucht: Immer mehr Selbstanzeigen

Die Hoeneß-Steueraffäre hat nicht nur für Aufsehen gesorgt, sondern auch einen, für das Finanzamt angenehmen, Nebeneffekt. Seit dem Bekanntwerden der Selbstanzeige des FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß, ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern enorm gestiegen. Nach einem Bericht des „Manager Magazin online“, gingen bereits 6358 Selbstanzeigen bei den Behörden im ersten Halbjahr 2013 ein. Das Magazin stützt sich dabei auf eine Befragung aller 16 Landesfinanzämter. Damit ist schon nach einem halben Jahr die selbe Anzahl von Selbstanzeigen erreicht, wie im gesamten Jahr 2012. Die meisten reuigen – oder wohl eher besorgten – Steuersünder gibt es mit 1580 in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 1076, sowie Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Steuersparmodelle werden gestrichen

Bund und Länder haben beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode mehrere Steuerschlupflöcher zu schließen. Nach monatelanger Debatte über das Jahressteuergesetz 2013 einigte man sich darauf, drei Steuersparmodelle für Vermögende zu streichen und die private Altersvorsorge zu fördern. Verringert wird die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Cash-GmhHs Privatvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, um die Erbschaftssteuer zu verringern. Zwar bleiben Cash-GmbHs weiterhin eine Option, doch dürfen in diesen nur noch maximal 20 Prozent des Vermögens angelegt werden. Auch die bisherige Möglichkeit mit Anteilen von „Rett-Blockern“ die Grunderwerbssteuer zu umgehen, wird drastisch eingeschränkt. Steuern zu sparen, über den An- und Verkauf von Gold über ausländische Firmen, ist nach Bestätigung der Gesetzesvorlage überhaupt nicht mehr vorgesehen. Dadurch soll, nach Angaben des Bundesfinanzministerium, jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden. Das Geld kann für Steuererleichterungen bei der privaten Altersvorsorge, oder beispielsweise für die Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen Verwendung finden. Die für die Union schwerste Änderung ist jedoch sicher die steuerliche Gleichstellung für Lebenspartnerschaften. Diese war bereits im Februar vom Verfassungsgericht gefordert worden und soll noch vor Herbst gesetzlich verankert werden.

Restschuldbefreiung nach 3 statt 6 Jahren möglich

Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Zwar birgt sie auch die Chance auf größeren Erfolg, als dies in der Regel mit einer Anstellung möglich ist, doch nicht immer ist eine geplante Geschäftsidee erfolgreich. Die Folgen sind nicht selten eine hohe Verschuldung, bis hin zur Privatinsolvenz. Die Sorge vor dem finanziellen Aus hält viele Menschen davon ab, das Risiko einer Unternehmensgründung einzugehen. Das könnte sich bald ändern, nachdem jetzt der Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens verabschiedet hat. Diese soll in Zukunft statt nach sechs, bereits nach drei Jahren möglich sein, wie die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, offiziell erklärte. Die Verkürzung der Restschuld-Befreiung kann zukünftig in Anspruch genommen werden, wenn es dem Schuldner innerhalb der Zeit gelingt, 35 Prozent der Forderungen und die dazu kommenden Verfahrenskosten, zu begleichen. Das hilft nicht nur den Schuldnern. Auch die Gläubiger gewinnen dadurch, da so ein hoher Anreiz besteht, möglichst viel zurück zu zahlen. Die Privatinsolvenz wurde 1999 eingeführt und ermöglicht nach dem Ablauf von sechs Jahren einen Neuanfang.

Unternehmer fordern beschränktes Streikrecht

Trotz der guten Wirtschaftslage und der ständig gestiegenen Gewinne deutscher Unternehmen, fordern 71 Prozent aller Firmenchefs eine gesetzliche Beschränkung des bestehenden Streikrechts, vor allem für das Verkehrs- und Transportwesen. Lediglich 19 Prozent sprachen sich gegen eine solche Einschränkung aus. Der Grund liegt in den Auswirkungen auf fast alle Industrie- und Wirtschaftsbereiche, wenn es aufgrund von Streiks zu Transport-Verzögerungen kommt. „In vielen Streikfällen wird die Verhältnismäßigkeit überschritten und der Arbeitskampf auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen, rechtfertigt die Bundesvorsitzende des Wirtschaftsverbandes „Jungen Unternehmer – BJU“, Wencke Wischhusen, das Anliegen. Um Auswirkungen auf unbeteiligte Unternehmen zu verhindern, sollte das Streikrecht entsprechend angepasst werden. Als Möglichkeit nannte sie die Vorgabe, Streiks im Transportwesen früher ankündigen zu müssen, oder das Verbot für sogenannte Unterstützerstreiks durch Gewerkschaften, die nicht direkt betroffen sind. 570 Unternehmer wurden für diese Umfrage, von den Wirtschaftsverbänden „Junge Unternehmer“ – BJU und „Die Familienunternehmer – ASU“ befragt.