Archiv der Kategorie: Recht

Das Ende der Bitcoins?

Eine der Handelsplattformen für Bitcoins, MtGox, ist spurlos aus dem Internet verschwunden, was Zweifel an der virtuellen Währung nährt. MtGox war eine der ältesten und bekanntesten Plattformen, auf der mit Bitcoins gehandelt werden konnte. Das Unternehmen ließ zwar bekannt geben, dass es sich lediglich um einen Softwarefehler handelt, der auftrat, als der Sitz „aus Sicherheitsgründen“ nach Tokio verlegt wurde, doch viele Nutzer sind skeptisch, da sie keinen Zugriff auf ihr „Geld“ haben. Dazu kommt, dass die Firma bekannt gab, dass Hacker über mehrere Monate Bitcoins im Wert von insgesamt 220.000 US-Dollar geraubt hatten. Der Kurs der virtuellen Währung sank aufgrund der MtGox-Probleme von ursprünglich 900 auf 135 US-Dollar (ca. 98 Euro). Die anderen Bitcoin-Plattformen, die dadurch ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden, haben sich inzwischen von MtGox distanziert. In einer gemeinsamen Erklärung gaben sie bekannt, dass diese „tragische Missachtung des Vertrauens von MtGox-Nutzern“ nur diese eine Firma beträfe und nicht den Wert des Bitcoins schmälert. „Wie in jeder neuen Branche gibt es Betrüger, die ausgemerzt werden müssen, und so etwas erleben wir heute“. Bitcoins sind die Idee eines unbekannt gebliebenen Programmierers, der während der Finanzkrise eine von den großen Finanzinstituten unabhängige Währung einführen wollte. Es gilt als „Regionalwährung“ des Internets und wird bereits von vielen Online-Geschäften akzeptiert.

Update ++ Update ++ Update:

MtGox meldet Konkurs an

Die kürzlich aus dem Internet verschwundene Bitcoin-Plattform „MtGox“, hat jetzt Konkurs angemeldet und Gläubigerschutz beantragt. Als Begründung gab das Unternehmen an, dass Unbekannte sich in ihr Portal gehackt und Bitcoins im Wert von rund 477 Millionen US-Dollar (346 Millionen Euro) gestohlen hätten. Unternehmenschef Mark Karpeles erklärte, dass der darauf folgende Zusammenbruch der Plattform eine Folge von „Schwächen im System“ sei, für die er sich entschuldigte. MtGox gehört zu den ersten Börsen für den Bitcoin-Handel. Ihr Verschwinden Anfang der Woche hatte zu viel Aufregung unter den Kunden und Bitcoin-Besitzern geführt, die seitdem nicht mehr über ihre virtuelle Währung verfügen konnten. Durch den Insolvenzantrag ist klar, dass sie ihren Einsatz komplett verloren haben, es sei denn, die bisher unbekannten Täter können gefunden werden. Allerdings müssten alle Bitcoin-Besitzer auch in diesem Fall mit hohen Verlusten rechnen, da der Wert des Bitcoin seit Bekanntwerden des Aktivitätsstopps von MtGox stark gesunken ist. Während traditionelle Banken vor Investitionen in Bitcoins warnen, eröffnen immer mehr Bitcoin-Geschäfte, die sich nicht über fehlende Nachfrage beklagen können.

Europäische Gerichtshof mit Grundsatzurteil zu Hyperlinks

Es gibt noch viele gesetzliche Lücken, im Umgang mit dem Internet. Gerade im Urheberrecht leiden User und Online-Unternehmen unter den vielen rechtlichen Grauzonen. Eine der unzähligen Lücken hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt geschlossen. Er entschied, dass Links zu fremden Anbietern erlaubt sind, unabhängig davon, ob diesen die so entstehende Verbindung gefällt, oder nicht. Das gilt auch wenn der Leser, rsp. Nutzer einer Website nicht merkt, dass er auf eine andere Seite weiter geleitet wird. Geklagt hatten die Autoren einer Zeitung gegen die schwedische Firma „Retriever Sverige AB“. Diese betreibt ein Webportal mit Hyperlinks zu Pressemeldungen anderer Zeitungen und Blogs. Die Autoren der „Göteborgs-Posten“ hatten argumentiert, die Links seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die ohne ihre Zustimmung erfolgte. Zwar stimmte das Gericht zu, dass es sich um eine öffentliche Wiedergabe handele, allerdings sei diese nur dann verboten, wenn damit ein „neues Publikum“ erreicht werde. Das war im vorliegenden Fall nicht nachweisbar, da das Webportal der „Götebors-Posten“ bereits ohne Einschränkungen öffentlich einsehbar ist. Deshalb sind die Nutzer der Retriever-Links als Teil der Öffentlichkeit zu werten.

Selbstanzeigen: Steuersünderstraffreiheit spaltet Koalition

Die derzeit bestehende Straffreiheit für Steuersünder bei Selbstanzeige, spaltet die große Koalition. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Straffreiheit eher pragmatisch und argumentiert, dass dem Staat ohne diese Option sehr viele Steuergelder entgehen würden. Eine Verschärfung des Steuergesetzes hält er zwar für möglich, doch er warnt davon, diese zu übertreiben: „Man muss dabei vorsichtig vorgehen, wenn man das Instrument nicht erledigen will.“ Auch Parteikollegin Julia Klöckner sieht keinen Handlungsbedarf. Sie verweist zudem auf die widersprüchliche Haltung innerhalb der Koalitionspartner SPD. So sprechen sich vor allem SPD-Landesminister, wie beispielsweise der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl, für ein Beibehalten der Straffreiheit aus. Kühl: „Wir brauchen volle Kassen, nicht volle Gefängnisse.“ Dagegen kritisiert SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel, dass die Strafbefreiung „letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt“ und den Rückgang von Steuerhinterziehungen verhindert. Er erinnert außerdem daran, dass eine Weiterentwicklung der strafbefreiten Selbstanzeige im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sobald dazu Handlungsbedarf besteht. Schäfer-Gümbel: „Aus Sicht der SPD ist der Handlungsbedarf so groß, dass wir den Verzicht auf dieses Instrument für notwendig halten.“ Die SPD fordert eine Deckelung der Summe, für die eine Straffreiheit gewährt wird, um „die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates wieder gerade zu rücken“.

So schützt man seine Marke europaweit

Bei Firmen oder Produkten, die langfristig bestehen sollen, kann es sich lohnen, einen passenden Markennamen einzuführen. Um diesen zu schützen und seine Marke europaweit abzusichern, besteht die Möglichkeit ihn beim europäischen Markenamt anzumelden. Damit sichert man sich einen zehnjährigen Markenschutz, der für alle Staaten innerhalb der Europäischen Union bindend ist. Zuständig dafür ist das sogenannte „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)“. Das hat zwar seinen Sitz in Alicante in Spanien, doch die Anmeldung kann problemlos über das Internet erfolgen. Gegen eine Gebühr lässt sich der jeweilige Markenname als sogenannte Gemeinschaftsmarke für zehn Jahre schützen. Nach Ablauf der Zeit, kann dieser beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung ist, dass der Name unterscheidungskräftig ist. Ein rein das Produkt beschreibender Name wird als eingetragene Marke nicht akzeptiert. Wer größere Pläne hat, kann sich den Namen auch über die Weltorganisation für geistige Gesundheit, WIPO, global schützen lassen. In allen Fällen gilt natürlich, dass der Markenname ein Unikat ist.

Link zu HABM http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/forms/electronic/fileApplicationCTM.de.do

Arbeitsagenturen klagen immer häufiger gegen Lohndumping

Immer häufiger klagen Arbeitsagenturen gegen Lohndumping. „Das offensive Vorgehen gegen Lohndumping ist ein wichtiges Signal, um ein Unrechtsbewusstsein zu schaffen, erklärt Heinrich Alt, der zuständige Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Bisher handele es sich dabei allerdings um Einzelfälle, wie Heinrich Alt versichert. Das ändert sich jedoch gerade und entgegen der aktuellen Stellungnahme, sind die Jobcenter dafür mitverantwortlich, da sie die bei ihnen gemeldeten Arbeitslosen auch zur Arbeitsaufnahme in Zeitarbeitsfirmen zwingen können. Diese gelten zwar offiziell als Sprungbrett für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, doch in der Realität sind Zeitarbeitsfirmen eher Auffangbecken für Schwervermittelbare, die wesentlich schlechter bezahlt werden, als Festangestellte, für die gleiche Arbeitsleistung. Inzwischen kommen auch die Verantwortlichen der Bundesagentur für Arbeit nicht umhin zu bemerken, dass sie sich damit ‚ins eigene Fleisch schneiden‘, da die staatlich geförderte Arbeitsvermittlung für unterbezahlte Jobs die Gesamtlöhne drückt und immer mehr Arbeitnehmer, trotz Vollzeitarbeit, zusätzlich Geld von den Jobcentern beziehen müssen. So wurden beispielsweise Pizza-Lieferdienste verklagt, die ihren Mitarbeitern Stundenlöhne von unter drei Euro gezahlt hatten – was als sittenwidrig gilt und somit gegen das Gesetz verstößt.